GEG2024 – Verpflichtendes Energiedatenmonitoring

Im Jahr 2022 haben wir – und andere Länder Europas – erlebt, wie gefährlich es ist, von einem Energielieferanten abhängig zu sein. Bis zum Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat Deutschland einen großen Teil fossiler Energien aus Russland importiert, und der plötzliche Exportstopp im August 2022 hat uns in ernste Bedrängnis gebracht.

Die Bundesregierung hat daher die Klimaschutzvorgaben gem. den europäischen Direktiven aus der EPBD (Europäische Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie) verschärft und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis zum Jahr 2030 müssen die CO2-Emissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden.

Die Maßnahmen dazu wurden nun im neuen GebäudeEnergieGesetz 2024 (GEG) definiert. Speziell für die Mess, Steuer- und Regelungstechnik ist der >§71a Gebäudeautomation< neu hinzugekommen, der für alle Zweckgebäude (= alle Nichtwohngebäude) verpflichtend anzuwenden ist.

  • Ab dem 01.01.2024 Automationsgrad „B“ (nach DIN 18599-11) für alle Neubauten und großen Renovierungen (incl. Energiemonitoring)
  • Bis 31.12.2024 müssen alle Zweckgebäude mit einem Verbrauch von mehr als 290 KW mit Gebäudeautomatisierung gemäß Automationsgrad „B“ nachgerüstet werden, incl. Energiemonitoring.

Dies bedeutet die verpflichtende Einführung eines digitalen Energiemonitorings für Nichtwohngebäude

 

GEG2024 ETM

 

Schon heute gibt es einige Anbieter auf dem Markt, die ein Energiedatenmonitoring-System anbieten, meistens aber nur für einen bestimmten Gewerkebereich (z.B. nur Elektro) und ohne Kenntnisse über die im Gebäude verbauten technischen Systeme und Hydraulik.

Wir als zertifizierter Siemens Solution Partner unterstützen Sie hier gerne mit unserem fundierten Wissen und dem neuen Siemens Portfolio um Building X eine Suite von KI-gesteuerten und plattformoffenen Anwendungen wie beispielsweise ein digitales Energiedatenmonitoring der Gebäude Ihrer Endkunden.

 

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